Wir stellen vor
Das FREUNDliche Trainingsgelände
Seit dem 1. Mai 2015 nutzen wir das Trainingsgelände an der Krefelder Straße. Hier steht unseren Mitgliedern eine 40.000 m² große Fläche zur Verfügung. Die Anlage verfügt über einen Rasenplatz, einen Ascheplatz mit Flutlichtanlage und eine Außenbahn.
Unser großes Vereinsheim bietet darüber hinaus viele Nutzungsmöglichkeiten für Indoor-Training, Themenabende, Workshops und vieles mehr.
Für das soziale Miteinander der Vereinsmitglieder bietet unser Vorplatz, mit seinen 2 Pavillons, Raum zum Verweilen, Erzählen und Beisammensein.
Platzordnung für unser Vereinsgelände
Das Vereinsgelände (Krefelder Str. 185, 41748 Viersen) des Hundevereins FREUNDliche Hunde Viersen e.V. ist kein öffentliches Gelände und nur den Vereins-Mitgliedern, Mieter/innen eines Stellplatzes und Mieter/innen des Platzes zugänglich. Interessierte Hundehalter sind natürlich ebenso willkommen und wenden sich bitte möglichst sofort an die/den jeweilige/n Trainer/innen. Wünschenswert ist telefonische Anmeldung und Terminabsprache.
Den Anweisungen der Trainer/innen und dem Platzwart (Aufsichtsperson) sind auf dem Gelände umgehend Folge zu leisten. Der freundliche und höfliche Umgangston untereinander sollte selbstverständlich sein.
Mitgeführte Hunde müssen Haftpflichtversichert sein.
Alle Hunde müssen angeleint geführt werden. Freilauf nur zu bestimmten Zeiten und auf den dafür bestimmten Flächen.
Im Eingangsbereich und am Eingangstor ist unbeobachtete „Rudelbildung” zu vermeiden, damit jeder Hund und Hundehalter ohne Bedenken den Platz betreten kann. Bitte keinen Kontakt an der Leine zu anderen Hunden zulassen und auf den nötigen Individualabstand achten.
Kranke Hunde wie z.B. Zwingerhusten, Flöhe sowie auch läufige Hündinnen (nach den Tagen, wenn die Hündin „blutet“, beginnen die „gefährlichen Stehtage“) dürfen am Freilauf nicht teilnehmen. Teilnahme am Training nach Absprache mit dem zuständigen Trainer/innen.
Problematische Hunde müssen angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Problematische Hunde sind z. B. teils oder gänzlich unverträgliche Hunde, Hunde mit Aggressionsproblemen etc.. Die Trainer/innen legen fest, welche Hunde als problematisch einzustufen sind. Auf dem Platz dürfen Hunde nicht mit Flex-Leinen geführt werden.
Jeder Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich und muss seiner Aufsichtspflicht auf dem Gelände nachkommen. Von Kontaktaufnahme/Toben/Spielen an der Leine ist abzusehen, vor allem wenn sich Hunde nicht kennen, da Konfliktpotential besteht.
Spielzeug/Futterbeutel bitte nur zum Arbeiten mit dem eigenen Hund verwenden. Ansonsten ist auf das Mitbringen von Spielzeug zu verzichten. Ball-/Stöckchen-werfen o.ä. ist zu unterlassen. Gefüttert werden darf der eigene Hund, alle anderen Hunde nicht. Ausnahmen zu Trainingszwecken werden von den Trainer/innen angesagt. Hundekot muss vom jeweiligen Hundehalter sofort aufgesammelt und entsorgt werden. Daher bitte immer Kotbeutel mitführen.
Abfälle und vor allem Zigarettenstummel sind in Mülleimern zu entsorgen. Nur wenige Zigrettenstummel sind bereits tödlich für Hunde.
Grundsätzlich wird auf dem Platz möglichst mit positiver Bestärkung, also Leckerlies, Spielzeug, Futterbeutel etc. gearbeitet. Natürlich werden den Hunden auch verständlich Grenzen aufgezeigt und Regeln vermittelt. Tierschutzrelevante Umstände wie Gewalt am Hund, übermäßiger Druck und Hilfsmittel wie Würgehalsbänder/Zughalsbänder ohne Stopp, Stachelhalsbänder oder gar Teletakt werden nicht geduldet. Einsatz dieser Mittel führt zu Platzverweis und ggf. zum Vereinsausschluss.
Seit 2024 haben wir einen Hundepool auf dem Gelände. Auch hier gilt die übliche Platzordnung und die folgende Poolregeln.
- Die Tür muss immer geschlossen bleiben.
- Zutritt nur für Hunde ohne aufgefrischten Chemikalien im Fell sowie keine nachweisliche Krankheiten wie z.B. Zwingerhusten, Flöhe sowie auch läufige Hündinnen usw..
- Betreten auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Das Begehen des Pools ist nur ohne Schuhwerk gestattet.
- Der Hundehalter haftet für Schäden die er selbst oder sein Hund verursacht.
- Der Hundehalter ist zusammen mit seinem Hund im Poolbereich und hat seine Aufsichtspflicht zu erfüllen.
- Kratzen und Buddeln ist umgehend zu unterbinden.
- Keine Wurfspielzeuge, Lockstoffe oder sonstige verderbliche Ware in den Pool werfen.
- Der Hundepool ist kein Strandbad für Hundehalter und auch kein Kinderplanschbecken.
- Pooltife im hinteren Bereich beträgt 40 cm.
- Achtung Rutschgefahr.
- Gelände wird videoüberwacht.
Bitte beachten:
- Betreten des Geländes auf eigene Gefahr.
- Kein Winterdienst.
- Auf dem gesamten Gelände gilt StVO und Schrittgeschwindigkeit (5 km/h).