FREUNDliche Bereichsausbildungen AGB

1. Geltungsbereich 

Diese AGB sind Bestandteil aller Bereichsausbildungen zwischen Auszubildenden und der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. sowie der zuständigen Bereichsausbildungsleitung soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen in allen Fällen der Schriftform. Abweichende Bedingungen der Auszubildenden, welche die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständigen Bereichsausbildungsleitung nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung nicht verbindlich.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch fristgerechte schriftliche Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages sowohl vom Auszubildenden als auch von den FREUNDliche Hunde Viersen e.V. (Beauftragter)  zustande. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:

  • Mindestalter 18 Jahre oder die Zustimmung des Gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigkeit

Im Weiteren behält sich der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständigen Bereichsausbildungsleitung ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angabe von Gründen, jeder Person die Teilnahme an einer Bereichsausbildung zu verweigern.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei ausgelasteten Kapazitäten (keine Ausbildungsplätze vorhanden) wird der Kunde verständigt und über die eventuellen nächsten freien Termine informiert.

Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen, Rechnungsstellungen und Ausbildungsverträge folgen per E-Mail erfolgen.

Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages werden die AGB vorbehaltlos anerkannt.

3. Enthalten in den Bereichsausbildungsgebühren

Die Bereichsausbildungsgebühren umfassen namentlich folgende Leistungen:

    • Nutzung des Geländes der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. zum Zwecke der Ausbildung im Rahmen der Trainingsbegleitung
    • Nutzung der Onlineportals
    • Praktische Begleitung der zuständigen Bereichsausbildungsleitung
    • Theorie und Praxisprüfung
    • Abschlusszertifikate

4. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg, per E-Mail. Die Teilnahmegebühren sind grundsätzlich vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Besteht eine Ausbildung aus mehreren Einheiten, ist das gesamte Entgelt grundsätzlich vor Beginn der ersten Ausbildungseinheit zu leisten.

Die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständige Bereichsausbildungsleitung behalten sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn oder gemäß Rechnungsstellung beglichen wurde.

Teilnahmebestätigungen werden nur nach vollständiger Bezahlung aller ausstehender Beträge ausgestellt.

5. Rücktritt / Abmeldung

Die Auszubildenden können vom Vertrag zurücktreten, wenn die den Rücktritt vor Beginn der Ausbildung schriftlich, der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. oder der zuständigen Bereichsausbildungsleitung mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei den FREUNDlichen Hunde Viersen e.V. oder der zuständigen Bereichsausbildungsleitung. Bei einem Rücktritt werden folgende Annullationsgebühren fällig:

Bei einem Rücktritt der Auszubildenden erfolgt Seitens der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung keine Rückerstattung der Ausbildungsgebühren.

In begründeten Härtefällen können Ausnahmen gemacht werden. Bei Krankheit und Unfall ist zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes  einzureichen.

6. Ausschluss von der Ausbildungsteilnahme

Die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständige Bereichsausbildungsleitung sind berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Störung der Trainingsabläufe, Nichteinhaltung der Platzordnung oder den Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr erfolgt nicht.

7. Haftung und Schadensersatz

Bei Ausfall, der Praxisbezogenen Trainingsstunden, durch Krankheit eines der Bereichsausbildungsleitungen, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Praxisbezogenen Inhalte der Ausbildung.

Die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständige Bereichsausbildungsleitung kann in diesen Fällen nicht haftbar gemacht werden.

Die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständige Bereichsausbildungsleitung haften nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Praxisbezogenen Trainingsstunde entstanden sind, es sei denn, diese Schäden wurden durch die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. oder der zuständigen Bereichsausbildungsleitung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Auszubildenden, wird seitens der FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung keine Haftung übernommen.

8. Urheberrechte

Die Auszubildenden verpflichten sich, die Urheberrechte von der FREUNDlichen Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern noch an Dritte weiterzugeben.

Alle Rechte verbleiben bei den FREUNDlichen Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung. Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von den FREUNDlichen Hunde Viersen e.V. und der zuständigen Bereichsausbildungsleitung erfolgen.

9. Datenschutz

Die Auszubildenden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind.

Die FREUNDliche Hunde Viersen e.V. und die zuständige Bereichsausbildungsleitung verpflichten sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten, kostenpflichtig oder unentgeltlich, zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.